Aktuelle Hinweise
Aufhebung der Sperrung Mündungsbereich des Heimann Altarm
05.09.2024. Die Sperrung ist wieder aufgehoben. Mitte August waren wir informiert worden, dass das Eisvogelbrutpaar ein weiteres Gelege im Mündungsbereich des Heimann Altarm angelegt hat. Aus diesem Grund wurde dieser Bereich, wie im Juni, für einige Zeit gesperrt. Nun ist die Sperrung wieder aufgehoben worden.
Hinweis zur Aal-Quappe
Der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V. hat eine Genehmigung zur Entnahme der „Aal-Quappe“ der Bezierksregierun Arnsberg erhalten. Angler dürfen den Fisch nun gezielt beangeln und entnehmen, müssen aber folgende Bestimmungen beachten:
- Schonzeit vom 15. Dezember bis 28. Februar: Keine gezieltes Beangeln und entnehmen der Aal-Quappen.
- Mindestmaß: 35 cm
- Fangbegrenzung: 2 Quappen pro Tag je Angler.
- Andere Fangmittel (Reusen, Aalkörbe) außer Angelruten dürfen nicht für den Fang von Quappen eingesetzt werden.
- Gefangene, entnommene und zurückgesetzte Quappen sind zu dokumentieren (Größe, Fang-Ort). Besonders wichtig anzugeben ist, ob die Quappe oberhalb oder unterhalb des Wehres „Hamm-Uentrop“ gefangen wurde. Fänge können an folgender E-Mail Adresse gemeldet werden: Mail schreiben
- Die Quappe darf in der Lippe vom Stadtgebiet Lippstadt (einschließlich) bis zur Bezirksgrenze beangelt werden.
- Am Lippe-Abschnitt des SFV-Lippborg 1935 e.V. darf die Quappe nur von Vereinsmitgliedern beangelt werden. Gastangler müssen gefangene Quappen zurücksetzen und eine Meldung wie oben angegeben machen.