Änderung des Landesfischereigesetzes NRW

Der Landtag NRW hat das Zweite Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes beschlossen. Damit treten die größten Veränderungen für Anglerinnen und Angler seit Jahrzehnten in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen ab dem 3. Juli 2026 im Überblick:

  • Fischerprüfung und Fischereischein bereits ab 12 Jahren
  • Abschaffung des Jugendfischereischeins
  • Vereinfachungen für Jugendliche beim Angeln
  • Einführung des digitalen Fischereischeins
  • Fischereischein auf Lebenszeit
  • Digitale Zahlung der Fischereiabgabe
  • Weniger Bürokratie für Anglerinnen und Angler

Besonders freuen wir uns über die Herabsetzung des Mindestalters für die Fischerprüfung von 14 auf 12 Jahre, womit Jugendliche dann mit entsprechendem Fischereischein schon ab 12 Jahren allein angeln können.

Fischereischeine nach altem Muster können noch bis zum 30. Juni 2026 erteilt werden. Die Antragstellung der neuen Fischereischeine bei den Gemeinden sowie die Nutzung der Online-Dienste durch die Bürgerinnen und Bürger ist erst ab dem 3. Juli möglich. Im Zeitraum 1. und 2. Juli 2026 können daher keine Fischereischeine erteilt werden. Die neuen Regelungen sollen das Angeln einfacher, moderner und familienfreundlicher machen und gleichzeitig die Fischereiverwaltung fit für die Zukunft aufstellen